Information über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung
Das Institut für Datenschutz und Recht eG ist eine unabhängige Überwachungsstelle zur Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln gemäß Art 41 DSGVO.
So erreichen Sie uns
IDR Datenschutz-Compliance eG
Alser Straße 26/7a
1090 Wien
Tel: + 43 664 61415 23
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.datenschutzundrecht.at
Wichtige Informationen
Was ist das Ziel der Überwachungsstelle?
Gewisse Branchenvertreter (bspw. die Wirtschaftskammer und deren Teilorganisationen) können datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für die von ihnen vertretenen Unternehmen ausarbeiten und diese der Österreichischen Datenschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen. Ziel dieser Verhaltensregeln ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Leitlinien guter Datenschutzpraxis zu entwickeln.Die einzelnen Unternehmen der Branche können sich diesen Verhaltensregeln freiwillig unterwerfen. Haben sie dies getan, so werden sie dies auf ihrer Homepage veröffentlichen und sind in der von der Überwachungsstelle zu führenden Liste der teilnehmenden Unternehmen angeführt.
Damit die teilnehmenden Unternehmen die Verhaltensregeln auch umsetzen, wird deren Einhaltung durch eine Überwachungsstelle überprüft und gewährleistet. Das Institut für Datenschutz und Recht eG hat diese Aufgabe für die Branche Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner) übernommen.
Beschwerdemöglichkeit
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine Beschwerdemöglichkeit über Verletzungen der Verhaltensregeln oder über die Art und Weise, in der die Verhaltensregeln von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter angewendet werden oder wurden vor. Eine Beschwerde gibt der Überwachungsstelle die Möglichkeit Verletzungen gegen die genehmigten Verhaltensregeln zu erkennen und dementsprechend Maßnahmen zu ergreifen.Wann kann ich mich an die Überwachungsstelle wenden?
Sie können sich immer dann an die Überwachungsstelle wenden, wenn Sie Ansicht sind, dass ein Unternehmen, das sich den oben genannten genehmigten Verhaltensregeln unterworfen hat, gegen diese verstoßen hat.Wann kann die Überwachungsstelle nicht tätig werden?
Die Überwachungsstelle kann insbesondere dann nicht tätig werden, wenn:Entstehen für das Einschreiten der Überwachungsstelle Kosten?
Die Teilnahme am Verfahren der Überwachungsstelle ist kostenlos. Allfällige weitere Kosten und Aufwendungen für begleitende Maßnahmen, insbesondere die Kosten einer allfälligen Vertretung und Beratung, hat der Beschwerdeführer selbst zu tragen.Wird die Beschwerde vertraulich behandelt?
Selbstverständlich behandeln wir die Beschwerde vertraulich.Wie kann ich mit der Überwachungsstelle in Kontakt treten?
Eine Befassung der Überwachungsstelle ist völlig unbürokratisch und frei von jeglichen formalen Schranken. Mit der Überwachungsstelle kann demnach via Post, Telefon, E-Mail oder nach Terminvereinbarung auch durch persönliche Vorsprache Kontakt aufgenommen werden. Beachten Sie, dass die Überwachungsstelle lediglich in deutscher Sprache kommunizieren kann.Was soll eine Beschwerde enthalten?
Rechtliche Hinweise
Beachten Sie, dass die Überwachungsstelle keine direkte Rechtsberatung, keine gutachterliche Tätigkeit und auch keine individuelle Budgetberatung für Sie vornehmen kann. Dies wird durch die gesetzlich geregelten Berufsgruppen und öffentlichen Beratungsstellen abgedeckt.Beschwerdeformular
Das Formular für die Beschwerde können Sie hier downloaden.Alser Straße 26/7a, 1090 Wien
Sitz in politischer Gemeinde Wien
Tel.: +43 664 61415 23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!